++++ Aktuelle Informationen 7.1.2021 +++
Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 – Informationen des MSB NRW
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie bereits gestern aus den öffentlichen Medien erfahren konnten, gelten für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
- „ …Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. …
- Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. …
- Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte… . Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums … statt… .
- Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil… .
- Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. …“
Ältere Meldungen
Informationen vom Schulministerium NRW
11.12.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
das zuständige Ministerium hat als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung folgende Regelungen getroffen, die ab Montag, dem 14. Dezember 2020, gelten:
„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
….
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“
Schuljahresbeginn 2020/21: Ein Brief der Schulleitung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach hoffentlich gut verbrachter Ferienzeit startet der Unterrichtsbetrieb an den beiden Standorten der Tremoniaschule am Mittwoch, 12. August 2020, um 8:30 Uhr (Klassen 1-4) bzw. um 8 Uhr (Klassen 5-10).
Schon während der Anfahrt zur Schule beginnt die Pflicht zum Tragen eines „Mund-Nasenschutzes“. In den Klassen 5-10 ist dieser gemäß Weisung durch das zuständige Ministerium auch während des Unterrichts sowie auf den Gängen und in den Pausen zu tragen.
Natürlich erschwert die außergewöhnlich hohe Temperatur zurzeit das Lernen.
Die vorgenommenen Messungen in den Klassenräumen führten heute zu Ergebnissen von ca. 30 Grad. Da wegen der Pandemie quergelüftet wird, eine Abschattung ist somit nicht möglich, strömt warme Luft in die Unterrichtsräume.
Auf der Grundlage des Erlasses des Schulministeriums beendet die Tremoniaschule am 12. August und am 13. August 2020 vorzeitig den Unterricht („Hitzefrei“).
Die Buslinie kann gegen 12:15 Uhr die Schülerinnen und Schüler des Standortes „Sendstraße“ abholen. Gegen 11:25 Uhr bereits die SuS der Klassen fünf, sechs und sieben (Winkelriedweg 4).
Die OGS im Standort „Sendstraße“ sowie die Betreuung (auch Lernförderung) im Standort „Winkelriedweg “ stehen bis 15 Uhr zur Verfügung.
Ich wünsche einen guten Schulstart und Gesundheit!
Mit freundlichem Gruß
W. Eckervogt
27.6.2020
Die Bezirksregierung Arnsberg hat gestern ein FAQ zum Thema „Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Sommerferien 2020“ herausgeben und und gebeten dieses auf unserer Internetseite für Eltern und Erziehungsberechtigte zu veröffentlichen. Sie können das Dokument hier einsehen >>>klick<<<
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das zuständige Ministerium hat festgelegt, dass die Grundschulen ( der „Primarstufenbereich“) wieder am 15.Juni 2020 mit dem Unterricht starten.
Die OGS nimmt den Betrieb gleichzeitig wieder uneingeschränkt auf.
Die einzelnen Lerngruppen sollen auch in der OGS und in den Pausen nicht untereinander „vermischt“ werden (Corona).
Diese Auflagen wurden in der Vorbereitung berücksichtigt.
Eine Vermischung der Lerngruppen findet jedoch auf dem Schulweg statt. In den Schulbussen , in der Straßenbahn etc. ist deshalb bitte unbedingt ein Nasen-Mundschutz zu tragen . Bei den ersten Anzeichen einer Infektion (Halsschmerzen etc. ) bitte unbedingt beachten, dass dann kein Schulbesuch stattfinden darf.
Ärztlicher Rat ist zwingend einzuholen.
Die Abhol-Bringezeiten durch den Schulbus bleiben unverändert so, wie wir es aus dem Monat März 2020 kennen.
Ich wünsche einen guten Schulstart.
Herzliche Grüße
W. Eckervogt
Die dazugehörige Schulmail 23. des Schulministeriums finden Sie hier
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
gegenwärtig besuchen bereits die Klassen vier und zehn die Tremoniaschule, ab dem 11.05.2020 (12.05.2020) werden in einem tageweise „abwechselnden Verfahren“ alle Lerngruppen (Klassen 1-10) die Schule wieder aufsuchen.
Schulmail 19
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser SchulMail möchte ich Sie heute kurz über die in dieser Woche vorgesehenen Schritte zur Wiederaufnahme des Unterrichts für weitere Schülergruppen sowie vorab über anstehende Entscheidungs- und Informationstermine benachrichtigen.
Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen – wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt – der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (Klarstellung der 17. Mail)
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:
Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020.
Elternbrief unseres Schulleiters Herr Eckervogt:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das für uns zuständige Ministerium für Schule und Bildung hat am heutigen Tag mitgeteilt, dass die Schulen am 07.05.2020 mit der Unterrichtung der Klassen vier im Bereich der Primarstufe beginnen sollen.
Ab dem 11.05.2020 stoßen die Klassen eins, zwei und drei in einem „rollierenden“ Verfahren hinzu.
Die Lerngruppen eins bis vier werden also tageweise in der Schule unterrichtet, tageweise wie bislang im „Fernunterricht“.
Einzelheiten können dem Originaltext der „Corona-Mail Nr. 17“ des Ministeriums vom heutigen Tag entnommen werden.
Weitere Informationen dazu werden auch durch die Klassenleitungen nach dem 05.05.2020 bekannt gegeben. Vorher wird geplant.
Ich wünsche einen ganz erholsamen Feiertag,
mit freundlichem Gruß
W. Eckervogt
Corona-Mail Nr. 17 / Schulmail 17 des Schulministeriums zum Thema
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Hygieneplan (Version 1) der Tremoniaschule (auch zum Download)
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Gültigkeit: 23.04.2020 bis zur nächsten Erweiterung des Präsenzunterrichts
Der Hygieneplan “Version 1” gilt für den Zeitraum, in dem ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Stufen 9 und 10 im Schulgebäude unterrichtet werden.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr hoffe ich, dass die Osterferien trotz der Corona-Pandemie zumindest etwas der Erholung dienen konnten.
Am 23. April 2020 starten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 wieder um 8 Uhr mit dem Unterricht.
Wenige Tage später, am 04.Mai 2020, besuchen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a, 4b, 9a und 9b den Unterricht der Tremoniaschule.
Die übrigen Lerngruppen werden bis zur Regelung durch die nächste Nachricht des zuständigen Ministeriums für Schule und Bildung weiterhin mit wöchentlichen „Lernpaketen“ und mit schulischen Aufgaben versorgt. Der Kontakt zu den Lehrkräften besteht ja weiterhin.
Die vor Wochen eingerichtete Notbetreuung (Stufen 1-6) findet ohne Unterbrechnung statt.
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Eckervogt
(Schulleiter)
Hier ein Link zur Schulmail des Schulministeriums (14.Mail) vom 16.4. zum Umgang mit Corona nach den Osterferien (ab 20.4.2020)
Ältere Meldungen
Aktuelles (27.3.2020)
Coronavirus: Elternbrief der Schulministerin zur Situation
Sie finden den Elternbrief der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen auch auf unserer Seite zum Thema Corona.
Aktuelles (23.3.2020)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
es freut mich sehr, dass der Kontakt zwischen den Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften insgesamt gut gestaltet werden konnte und mögliche Fragen zu den wöchentlichen Lernpaketen morgens beantwortet werden können.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Schule eine weitere Nachricht (Mail Nr. 8) zugestellt, die von Bedeutung ist. Daher wird diese unverändert auf der Homepage zur Kenntnis gegeben.
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
W. Eckervogt
Schulleiter
Link zur Mail Nr. 8 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html
Mehr Infos auf unserer Seite unter dem Punkt Informationen zum Coronavirus
+++++Aktuelles (14.3.2020)++++++
+++Weiter Infos zu diesem Thema finden Sie gesammelt hier+++
www.tremoniaschule.de/informationen-zum-coronavirus/
Willkommen auf unserer Internetseite
Die Tremoniaschule ist eine Förderschule der Stadt Dortmund mit dem Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“. Ihre beiden Standorte liegen in Wambel (Grundschule) und in Körne (Sekundarstufe 1). Der Name der Schule leitet sich von der mittelalterlichen Bezeichnung unserer Stadt ab.
„1152 und damit ein Jahr nach seinem Aufenthalt in Dortmund stellte Kaiser Friedrich I. dem Kölner Erzbischof Arnold II. eine Urkunde aus, die die lateinische Bezeichnung „in burgo Tremonia“ (deutsch: „in der Stadt Tremonia„) enthält. Von diesem Zeitpunkt an findet sich in den lateinischen Quellen nur noch die Bezeichnung Tremonia und es wird vermutet, dass dies auf eine Anordnung Friedrich Barbarossas zurückgeht.“
aus: Wikipedia: Dortmund