Seit 2011 können alle Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften gemäß SGB II, 3. Kapitel des SGB XII; § 2 AsylblG. Leben oder Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehen. Dieses umfasst nach entsprechender Antragstellung die Übernahme von Kosten für Schulbedarf, Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten ebenso wie Kitaausflüge und -fahrten. Darüber hinaus werden Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, ein Zuschuss für das Mittagessen von Kitakindern sowie kulturelle Teilhabe finanziert.
Die Sorgeberechtigten können die Anträge alleine stellen ( in Sozial-, Familien-, Aktionsbüros,
Bezirksverwaltungsstellen, Arbeitslosenzentren und Jobcentern ), sie können aber auch gerne die Hilfe der Schulsozialarbeit in der Tremoniaschule in Anspruch nehmen.
Die in der Tremoniaschule stattfindende Lernförderung wird nach Absprache mit den zuständigen LehrerInnen und Eltern dann beantragt, wenn der Bedarf nach zusätzlicher individueller Förderung gegeben ist und die Schülerin oder der Schüler in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch Defizite aufweist.
Für eine Beratung zum Bildungspaket stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Tremoniaschule gerne zu Verfügung.