Auf dieser Seite finden Sie Informationen unserer Schule aber auch anderer Stellen im Zusammenhang mit Corona und Schule:

29.10.2021

Elternbrief Maskenpflicht

22.3.2021

Elternbrief Corona-Selbsttest in der Schule

16.3.2021

Hygieneplan für die Sek1 (Version 5)

7.5.2020

Link zur Schulmail 20 des Schulministeriums NRW

6.5.2020

Der NRW-Plan der Landesregierung, der auch Regelungen zu Unterricht enthält

26.4.2020

Link zur Schulmail 16 des Schulministeriums NRW

24.4.2020

Hygieneplan der Tremoniaschule (Version 1)
(download)

17.4.2020

Informationschreiben der Schulleitung:

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sehr hoffe ich, dass die Osterferien trotz der Corona-Pandemie zumindest etwas der Erholung dienen konnten.
Am 23. April 2020 starten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 wieder um 8 Uhr mit dem Unterricht.
Wenige Tage später, am 04.Mai 2020, besuchen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a, 4b, 9a und 9b den Unterricht der Tremoniaschule.
Die übrigen Lerngruppen werden bis zur Regelung durch die nächste Nachricht des zuständigen Ministeriums für Schule und Bildung weiterhin mit wöchentlichen „Lernpaketen“ und mit schulischen Aufgaben versorgt. Der Kontakt zu den Lehrkräften besteht ja weiterhin.
Die vor Wochen eingerichtete Notbetreuung (Stufen 1-6) findet ohne Unterbrechnung statt.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Eckervogt

(Schulleiter)

+++ Infoseite der Stadt Dortmund:

Corona-Verhaltensempfehlungen

+++ Hier ein Link zur Schulmail des Landes NRW (14.Mail) vom 16.4. zum Umgang mit Corona nach den Osterferien (ab 20.4.2020) +++
Darin: „Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird.“


Weiter Informationen, wie und für wen Unterricht nach den Osterferien stattfindet, werden zeitnah folgen.

16.4.2020

Hier ein Link zur Schulmail (13.Mail) vom 15.4. zum Umgang mit Corona nach den Osterferien (ab 20.4.2020)
Weiter Informationen, wie und für wen Unterricht nach den Osterferien stattfindet, werden zeitnah folgen.

27.3.2020

Coronavirus: Elternbrief der Schulministerin zur Situation

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Foto: Schulministerin Yvonne Gebauer.

Schulministerin Yvonne Gebauer. – Bild: MSB/ Susanne Klömpges

Liebe Eltern,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.

In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.

In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können.

Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.

Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.

Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern.

Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Ihre
Yvonne Gebauer

+++Diverse Links zum Thema:+++

Infoseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

z.B. zur Frage der Betreuung (Mail Nr.8 vom 20.3.) etc.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Infoseite des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hier

Flyer der schulpsychologischen Dienstes der Stadt Dortmund (Informationen für Eltern)

Links zu offiziellen Informationen zur Kinderbetreuung des Landes NRW:

  1. https://www.facebook.com/ChancenNRW
  2. https://twitter.com/ChancenNRW
  3. https://www.instagram.com/chancen_nrw/
  4. https://www.youtube.com/channel/UCkSkvcG6LFZYqmx0rsg58IQ

Zahlen und Entwicklung:

Weltweit:
https://www.worldometers.info/coronavirus/
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6
Deutschland (Bundesländer)
https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/
Nordrheinwestfalen (Kreise und Städte)
https://www.corona.nrw/echtzeitkarte/

17.3.20:

Anschreiben von Daniela Schneckenburger


Beigeordnete für Schule, Jugend und Familie (Stadt Dortmund):

Information mit der Bitte um Weiterleitung über Ihre Verteiler an die Eltern und Betreuungspersonen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen und Eltern von Schulkindern von Klasse 1 bis 6

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Liebe Eltern und Betreuungspersonen,

wie Sie der Presse entnommen haben, hat die Landesregierung ab Montag im Grundsatz die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen über ein Betretungsverbot verfügt. Die präzisen Bestimmungen zum Vorgehen im Kita-Bereich hat die Landesregierung am frühen Samstagabend veröffentlicht, so dass wir Sie nun über die genauen Abläufe informieren können

Die  Eltern  und Betreuungspersonen sind mit diesen Regelungen gleichzeitig von der Landesregierung aufgefordert worden, die Betreuung ihrer Kinder in eigener Verantwortung sicherzustellen. Verbunden damit ist eine Regelung für eine Notbetreuung für sog. „Schlüsselpersonen“, die sicherstellen soll, dass alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, der Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung dienen, funktionsfähig bleiben.
Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder
• keine Krankheitssymptome aufweisen,
• nicht in  Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.



Zum Ziel der Maßnahme: Das Ziel ist es, mögliche Infektionsketten, durch die das Sars-CoV-2 -Virus übertragen werden könnte, zu unterbrechen und damit die Übertragungsrate so zu verlangsamen, dass medizinische Einrichtungen nicht überlastet werden. Diesem Ziel dient die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen insofern, als Kinder und Jugendliche Überträger des Virus sein können, ohne dass sie selbst Symptome aufweisen müssen. Diese Regelungen für eine Notbetreuung  gelten für alle Kinder im Kindergartenalter – hier für Kindertageseinrichtungen und für Kinder in der Betreuung von  Kindertagespflegepersonen und Großpflegestellen – ebenso wie für Schulkinder von der 1. bis zur 6. Klasse. Die Notbetreuung für Schulkinder findet an den Schulen ebenfalls im gewohnten Umfeld statt, die Angebote des offenen Ganztages gelten ebenfalls weiter.

Die Stadt Dortmund ermöglicht angesichts dieser schwierigen Lage für Eltern bzw. Betreuungspersonen für eine Übergangszeit abweichend von der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund für Kindertageseinrichtungen vom 15.3.2020  und von den vom Ministerium vorgesehenen absoluten Betreuungsverbot für Eltern von Schulkindern und Kinder, die in der Kita oder der Kindertagespflege betreut werden, Unterstützung zum Wochenbeginn. Mütter und Väter, die keine private Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, dürfen ihre Kinder am Montag und Dienstag (16.3.  und 17.3.) in die Schulen, Kitas und Kindertagespflege schicken. Ab Mittwoch gelten die Regelungen für die Notbetreuung ohne Einschränkung.
Ich werde Sie über Mail auf dem Laufenden halten, sofern sich weitere wichtige Änderungen ergeben sollten

Für Sie als Eltern oder Betreuungspersonen sind damit sicherlich viele Fragestellungen verbunden und Herausforderungen, die Sie nun in kurzer Zeit bewältigen müssen. Ich wünsche Ihnen dazu viel Kraft, Gesundheit und guten Mut und uns allen gegenseitige Unterstützung, um diese Situation gemeinschaftlich und gut und in Solidarität für die Menschen, die zu Risikogruppen für eine Erkrankung gehören, bewältigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Schneckenburger
Beigeordnete für Schule, Jugend und Familie